CORONA:
Fragen zum Versicherungsschutz

  • Ausgefallene Reisen
  • Behandlung im In- und Ausland
  • Unfallversicherung im Homeoffice

Stand: Juli 2020

Reiserücktrittsversicherung

Reisen sind aktuell stark eingeschränkt – in Deutschland, Europa und der ganzen Welt. Neben der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes verhindern auch Einreiseverbote, dass Reisen wie geplant stattfinden. Hier erfährst du, wer für die Begleichung entstehender Kosten zuständig ist.

Nein, in der Regel ist die Reiserücktrittsversicherung nicht für die unter den aktuellen Umständen ausfallenden Reisen zuständig. Tatsächlich ist weder eine Corona-Erkrankung noch die Angst vor einer Ansteckung mit Corona von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Die Bedingungen, unter denen eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten eines abgesagten Urlaubs übernimmt, sind vertraglich genau festgelegt. Grundsätzlich muss der Grund für den Rücktritt für den Versicherten unerwartet sein. Als solcher zählt beispielsweise ein Unfall oder eine Erkrankung, sowie ein plötzlicher Jobverlust – die Angst vor einer Ansteckung allerdings nicht. Die Erkrankung am Corona-Virus ist allerdings nur deshalb kein versicherter Grund für den Rücktritt, weil die Verbreitung des Corona-Virus am 11.03.2020 zu einer Pandemie erklärt wurde. Pandemien sind in den meisten Tarifen ausgeschlossen. Gerne fragen wir für dich bei deinem Versicherer nach, ob dies bei dir der Fall ist.

Wie einfach du eine gebuchte Reise stornieren kannst, hängt davon ab, ob es sich um eine Individual- oder Pauschalreise handelt. Pauschalreisen kannst du kostenlos stornieren, wenn durch das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Dazu brauchst du keine Versicherung. In der aktuellen Situation ist es aber wahrscheinlich, dass der Reiseveranstalter selbst deine Reise absagt und storniert.
Bei Individualreisen ist das etwas schwieriger. Stornierst du einen Flug oder eine Hotelbuchung selbst, hast du keinen rechtlichen Anspruch auf die Erstattung der Kosten. Nimmt die Fluggesellschaft oder das Hotel die Stornierung vor, allerdings schon. Mehrere Veranstalter und Anbieter haben jedoch bereits auf die aktuellen Entwicklungen reagiert und bieten kostenlose Umbuchungen oder Gutschriften an.

Aktuell gelten neben der generell ausgesprochenen weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amts Einreiseverbote für Deutsche in einige Länder (u.a. USA, Neuseeland, Dänemark). Behördlich ausgesprochene Einreiseverbote stellen einen Umstand von höherer Gewalt dar. Flug- oder Reisegesellschaften müssen ihren Kunden daher die Buchungskosten erstatten.
Führen solche Maßnahmen dazu, dass du verfrüht aus einem Urlaub zurückkehren musst, ist das kein Fall für eine etwaige Reiseabbruchversicherung. Gleiches gilt, wenn du dich aufgrund von Quarantäne länger als geplant in einem Hotel aufhalten musst. Da diese Maßnahmen staatlich angeordnet werden, ist auch der entsprechende Staat für die Begleichung der entstehenden Mehrkosten zuständig.
Musst du allerdings aufgrund einer Corona-Erkrankung zurückreisen, kann dies von einer Reiseabbruchversicherung übernommen werden – so lange Pandemien nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Bist du dir unsicher, helfen wir dir gerne beim Blick ins Kleingedruckte, oder kontaktieren die Versicherung für dich.

Krankenversicherung

Um die Verbreitung des Virus so effektiv wie möglich zu verlangsamen und damit dich selbst und andere zu schützen, kannst du Einiges tun. Homeoffice und Social Distancing sind ein guter Anfang. Natürlich kann es trotz aller Vorsatzmaßnahmen passieren, dass du dich doch ansteckst und im Krankenhaus oder beim Arzt behandelt werden musst. Im Folgenden erfährst du, welche Rolle dabei der Krankenversicherung zukommt.

Ja. Im Inland sind dir alle Leistungen oder Behandlungen, die medizinisch notwendig sind, sicher – egal ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist. Die Wichtigkeit der Krankenversicherungspflicht – einer der zentralen Stützpfeiler des deutschen Gesundheitssystems – wird in Zeiten wie diesen besonders deutlich.

Ja. Eine Auslandskrankenversicherung bietet dir im Ausland einen ergänzenden Schutz durch die Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt. Deshalb ist sie für Reiseliebhaber grundsätzlich zu empfehlen. Gute Reisekrankenversicherungen schließen Pandemien nicht vom Versicherungsschutz aus und kommen für deine Behandlungskosten im Ausland auf. Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Kosten einer Behandlung im Ausland ohne eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung selbst tragen.

Unfallversicherung

Auf dem Weg zur Arbeit und dem direkten Weg nach Hause schützt dich die gesetzliche Unfallversicherung vor den Folgekosten eines Unfalls. Auch während der Arbeitszeit bist du im Büro bzw. auf dem Unternehmensgelände versichert. Viele Bürotätige arbeiten momentan allerdings nicht im Büro, sondern im Homeoffice. Das dient dem Gemeinwohl und spart Zeit. Welchen Einfluss hat dies auf den Schutz durch die Unfallversicherung?

Teilweise, ja. Tatsächlich lassen sich diese Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vollständig auf das Arbeiten im Homeoffice übertragen. Unfälle, die sich eindeutig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung bringen lassen, sind wie erwartet von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Kommt es allerdings in privaten Räumen außerhalb des Arbeitszimmers zu einem Unfall während der Arbeitszeit, hilft dir lediglich eine private Unfallversicherung.

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