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Drohnenversicherung

  • Drohnen und Copter werden im privaten Gebrauch immer beliebter
  • Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben

  • Versicherungsschutz für Drohnen und Copter kann in die Privathaftpflicht integrierbar sein
Alles zum Thema Drohnenversicherung

Die Drohnen­versicherung zusammengefasst:

Pflicht-
versicherung

Wenn deine Drohne einen Schaden verursacht, haftest du als Eigentümer. Eine Haftpflichtversicherung für deine Drohe ist daher Pflicht.

Bestätigung mitführen

Nimm die Versicherungsbestätigung immer mit, wenn du fliegst, um kein Bußgeld zu riskieren. Am einfachsten geht das in digitaler Form.

Gründe für die Drohnenversicherung

Warum ist eine Drohnenversicherung wichtig?

Drohnen werden nicht nur im gewerblichen, sondern auch im privaten Gebrauch immer beliebter. Sie bieten neben dem reinen Spaß am Fliegen auch die Möglichkeit für spektakuläre Luftaufnahmen.

Abstürze oder Kollisionen können zu teuren Schäden führen

Privat genutzte Drohnen sind Flugmodelle und gehören damit zur Gattung „Luftfahrzeuge“. Für den Halter eines Luftfahrzeugs ist der Besitz einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend.

Die Mindesthöhe der Deckungssumme liegt bei 1.000.000 €

Bei Nutzung einer Drohne sollte die Versicherungsbestätigung, die Auskunft über die Deckungssumme sowie Versicherungsumfang und -dauer in gedruckter oder digitaler Form mitgeführt werden – sonst droht ein Bußgeld.

Was muss man bezüglich der Drohnen-Verordnung beachten?

Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgesetzte Drohnen-Verordnung umfasst klare Regeln bezüglich der Nutzung von Drohnen und der Sicherheit im Luftraum. Die neuen EU-Drohnen-Regeln (2021) unterteilen den Betrieb von Drohnen in drei Betriebskategorien:

Offen: Flugoperationen mit geringem Risiko
Spezifisch: Flugoperationen mit mittlerem Risiko
Zertifiziert: Flugoperationen mit hohem Risiko

Die aktuellen EU-Regelungen für Drohnen zum Nachlesen findest du auch hier.

Regeln der Drohnenverordnung - Drohnenversicherung

Die drei Betriebskategorien:

1. Offen

Die erste Kategorie stellt die Flugoperation mit dem geringsten Risiko dar, deshalb ist keine Genehmigung erforderlich. Folgende Vorschriften sind dennoch vor Betriebsname zu beachten:

  • Flughöhe: maximal 120 m
  • Nur in Sichtweite oder im „Follow me-Modus“ fliegen
  • Mindestalter des Drohnenpiloten gilt zu beachten
  • Haftpflichtversicherung erforderlich
  • Kennzeichnung und Registrierung für Drohnenklasse C1
  • Kein Transport von gefährlichen Gütern
  • Kein Überflug von Menschenansammlungen

2. Spezifisch

Die zweite Kategorie tritt in Kraft, wenn das Einsatzspektrum über die „offene“ Kategorie hinausgeht. Es ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich, die auf folgende Weise erteilt werden kann:

  • Betreiberzeugnis (LUC-Zertifikat) ist vorhanden
  • Es liegt eine Ausnahmeregelung vor
  • Die Flugoperation richtet sich nach einem definierten Standardszenario
  • Durchführung einer Risikobewertung (Special Operation Risk Assessment= SORA)

3. Zertifiziert

Die letzte Kategorie stellt die Flugoperation mit dem höchsten Risiko dar. Das Risiko des Drohneneinsatzes ist vergleichbar mit dem der bemannten Luftfahrt.

  • Für das Transportwesen (von Personen oder Gefahrengütern)
  • Für die Nutzung von großen Drohnen > 3 m Durchmesser
  • Lizenzen und Zertifizierungsprozesse erforderlich
Drohne in die Privathaftpflicht integrieren

Kann ich meine Drohne in die Privathaftpflicht integrieren?

Deine Drohnen in einen bestehenden Privathaftpflichtvertrag einzufügen ist zwar teilweise möglich, aber in vereinzelnden Fällen teuer. Meistens lohnt es sich mehr, eine separate Drohnenversicherung abzuschließen – oder eine neue Privathaftpflichtversicherung, in der die Drohne von Beginn an integriert wird.

Es kann auch sein, dass dein bestehender Vertrag bereits die Absicherung für Drohnen beinhaltet. Unsere Versicherungsexperten schauen sich gerne deinen bestehenden Vertrag an und verraten dir, ob und wie gut der Versicherungsschutz vorhanden ist.

Wiegt deine Drohne mehr als 5 kg, gibt es nur wenige Anbieter, die die Integration in die Privathaftpflicht ermöglichen. In solchen Fällen ist eine separate Drohnenversicherung die richtige Option.

Wie sieht die Gefährdungshaftung bei Schäden aus?

Im Gegensatz zur gewöhnlichen gesetzlichen Haftungspflicht bei schuldhafter Verursachung eines Schadens, besteht bei der Gefährdungshaftung auch für Schäden, die man nicht selbst verursacht hat, eine Schadensersatzpflicht. Diese kommt dann ins Spiel, wenn eine Handlung die Umgebung in besonderem Maße gefährdet.

Gefährdungshaftung bei Schäden

So haftest du beispielsweise auch dann für den Schaden, den deine Drohne angerichtet hat, wenn der Schaden die Folge eines Absturzes durch einen technischen Defekt oder aufgrund einer heftigen Windböe war.

Zusammenfassend:

Du solltest unbedingt darauf achten, dass deine Drohnenversicherung nicht nur die reine Verschuldenshaftung und die Haftung aus vermuteter Verschuldung versichert, sondern auch die Gefährdungshaftung.

­Ty­pi­sche Fra­gen zur Drohnen­versicherung (FAQ)

Ja, bei den meisten Versicherungsunternehmen schon. In deinem Tarif ist festgelegt, ob und wer deine Drohne alles mit Versicherungsschutz fliegen darf. Mehrheitlich gilt der Schutz auch für befreundete „Piloten“.

Auch hier sind die gesetzlichen Vorgaben für Bestandsdrohnen mit einer Startmasse ab 250 Gramm zu beachten.

  • Deckungssumme
  • Gesetzlich gefordert wird eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro. Eine höhere Deckungssumme ist aber meist zu empfehlen und hat nur minimale Auswirkungen auf deinen Beitrag.
  • Geltungsbereich
  • Dein Tarif sollte nicht nur die reine Verschuldenshaftung und die Haftung aus vermuteter Verschuldung versichern, sondern auch die Gefährdungshaftung.
  • Anzahl der Drohnen und Piloten
  • Viele Tarife decken eine unbegrenzte Anzahl an verschiedenen Drohnen gleichzeitig und auch verschiedene Piloten ab. Achte bei deinem Tarif darauf, dass deine Bedürfnisse entsprechend abgedeckt werden.
  • Wettbewerbe, Videoaufnahmen, Flugplätze
  • Es kann vertragliche Einschränkungen für Flugwettbewerbe, Flüge mit Videoaufnahmen oder das Fliegen auf Flugplätzen geben, auf die du deinen Wünschen entsprechend achten solltest.

Für Flugmodelle ist laut § 102 LuftVZO eine Gruppenversicherung zulässig. Daher decken die meisten Drohnenversicherungen auch all deine Drohnen auf einmal ab – du brauchst also nur eine Versicherung.

Versichert ist deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren, die sich durch den erlaubten und privaten oder gewerblichen Gebrauch laut Tarif von ferngesteuerten Fluggeräten mit Motoren oder Treibsätzen (Drohnen, Flugzeuge, Hubschrauber) ergeben.

In Deutschland besteht nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für alle Flugmodelle eine Versicherungspflicht. Der Versicherungsnachweis ist jederzeit mitzuführen.

Die Mindesthöhe der Deckungssumme liegt bei 1 Million Euro. Bei der Benutzung der Drohne solltest du die Versicherungsbestätigung, die Auskunft über Deckungssumme, Versicherungsumfang und -dauer gibt, in gedruckter oder digitaler Form mitführen. Ansonst begehst du eine Ordnungswidrigkeit und riskierst ein Bußgeld.

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung kann bei den meisten Versicherungsunternehmen für den Geltungsbereich „Weltweit“ abgeschlossen werden und deckt zusätzlich die Gefährdungshaftung mit ab – auch in den USA und Kanada. Hier sind allerdings die Vorschriften und Gesetze der jeweiligen Länder zu beachten.

Den Versicherungsnachweis solltest du grundsätzlich für den Fall einer Kontrolle mit dir führen, um so ein mögliches Bußgeld zu vermeiden.

Die neue EU Drohnenverordnung definiert ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder, ergänzend dazu gibt es weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU.

Wir empfehlen dir, die Drohnenverordnung im Detail durchzulesen, da diese auch Gegenstand der Prüfung für den EU-Kompetenznachweis (für Bestandsdrohnen mit einer Startmasse ab 250 Gramm) ist.

Wenn deine Tätigkeiten auf nebenberuflicher, selbstständiger Basis beruhen und 20.000 € Umsatz oder 6.000 € Gewinn pro Jahr nicht übersteigen, brauchst du keine gewerbliche Drohnenhaftpflicht.

Alles, was über eine nebenberufliche Tätigkeit hinaus geht und in Zusammenhang mit einer hauptberuflichen Tätigkeit steht, erfordert eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht.

Ja, bei den meisten Versicherungsunternehmen ist das mit abgedeckt. In deinem Tarif ist festgelegt, dass neben der Verschuldenshaftung auch die Gefährdungshaftung mit abgedeckt ist.

So ist beispielsweise auch der Schaden, den deine Drohne ohne dein Verschulden infolge eines Absturzes durch technischen Defekt oder aufgrund einer heftigen Windböe angerichtet hat, mit abgedeckt.

Gemäß EU Drohnen-Regularien muss sich jeder Drohnen-Pilot mit einer Bestandsdrohne mit einer Startmasse ab 250 Gramm sowie einer Bestandsdrohne mit Kamera online beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und seine Drohne(n) mit seiner e-ID kennzeichnen.

Ein feuerfestes Schild ist allerdings nicht mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss die Registrierungsnummer (e-ID) auf dem Fluggerät angebracht werden.

Gut zu wissen – Wissenswertes zum Thema Drohnen

Drohnenversicherung im Ausland

Ist meine Drohne auch im Ausland versichert?

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung kann bei den meisten Versicherungsunternehmen für den Geltungsbereich „Weltweit“ abgeschlossen werden.  Sie deckt zusätzlich die Gefährdungshaftung mit ab – auch in den USA und Kanada. Hier sind allerdings die Vorschriften und Gesetze der jeweiligen Länder zu beachten.

Abdeckung von nebenberuflichen Tätigkeiten im Rahmen der Drohnenversicherung

Sind neben­berufliche Tätig­keiten mitversichert?

Wenn du mit deinen Fotos oder Videos gelegentlich etwas dazuverdienst, ist dies bei den meisten Versicherungsunternehmen mit abgedeckt. Voraussetzung hierbei ist, dass diese Tätigkeit auf nebenberuflicher, selbstständiger Basis beruht und 20.000 € Umsatz oder 6.000 € Gewinn pro Jahr nicht übersteigt.

Schutz für Partner und Freunde bei der Drohnenversicherung

Sind Partner & Freunde auch abgesichert?

Ja, in der Regel schon. In deinem Tarif ist festgelegt, ob und wer deine Drohne alles mit Versicherungsschutz fliegen darf. Größtenteils gilt der Schutz auch für befreundete „Piloten“. Auch hier sind die gesetzlichen Vorgaben für Bestandsdrohnen mit einer Startmasse ab 250 Gramm zu beachten.

Umfang der Absicherung

Welche Flüge sind versichert?

Ganz einfach: Alles, was erlaubt ist, ist auch versichert. Somit ist es an dir, dich vor jedem Flug zu informieren, ob du mit deiner Drohne vor Ort aufsteigen kannst. Kostenlose Apps, wie die Droniq App, unterstützen dich bei deiner Flugvorbereitung. Sicher und schnell informiert die App, wo du mit deiner Drohne fliegen kannst und welche Regeln und Vorschriften für die Steuerung im jeweiligen Gebiet gelten.

Drohnenversicherung - Ist eine e-ID notwendig

Brauche ich für meine Drohne eine e-ID?

Gemäß EU Drohnen-Regularien muss sich jeder Drohnen-Pilot mit einer Bestandsdrohne mit einer Startmasse ab 250 Gramm, oder mit einer Drohne mit Kamera, online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und seine Drohne(n) mit seiner e-ID kennzeichnen. Diese ist an geeigneter Stelle anzubringen, ein feuerfestes Schild als Kennzeichnung ist nicht mehr erforderlich.

Erhalt eines Drohnenführerscheins

Ist ein Drohnen-Führerschein erforderlich?

Den kleinen Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) benötigt jeder Drohnen-Pilot für Bestandsdrohnen mit Kamera sowie ab einer Startmasse ab 250 Gramm. Hierzu ist die Absolvierung eines Online-Kurses mit anschließender, erfolgreicher Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Voraussetzung zum Erhalt des EU-Kompetenznachweises A1/A3.

Wie hilft dir easymize?

  • Es kann schwierig sein zu erkennen, ob eine separate Drohnenversicherung oder ein Einschluss in die Privathaftpflicht die bessere Lösung für dich ist!

  • Die Versicherungsexperten von easymize unterstützen dich bei dieser Aufgabe: wir beraten dich ohne Extrakosten und helfen dir bei Unklarheiten! Bei Bedarf finden wir aus ausgewählten Versicherern die beste Versicherung.